Besteuerung von ETFs in Deutschland: Das sollten Anleger wissen

Besteuerung von ETFs in Deutschland: Das sollten Anleger wissen

Überblick: ETFs und ihre steuerliche Behandlung in Deutschland

Exchange Traded Funds, kurz ETFs, sind in den letzten Jahren bei deutschen Privatanlegern immer beliebter geworden. Sie ermöglichen es, kostengünstig und breit gestreut in verschiedene Märkte zu investieren. Doch neben der Auswahl des passenden ETFs sollten Anleger vor allem die steuerlichen Besonderheiten in Deutschland kennen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Was sind ETFs?

ETFs sind Investmentfonds, die an der Börse gehandelt werden. Sie bilden in der Regel einen Index wie den DAX oder den MSCI World nach. Dadurch können Anleger mit nur einem Produkt von der Entwicklung ganzer Märkte profitieren.

Vorteile von ETFs für deutsche Anleger

  • Kostengünstige Geldanlage
  • Breite Risikostreuung (Diversifikation)
  • Einfache Handelbarkeit an der Börse

Warum ist die Besteuerung von ETFs wichtig?

Wer in Deutschland in ETFs investiert, muss bestimmte steuerliche Regelungen beachten. Seit 2018 gilt das sogenannte Investmentsteuergesetz (InvStG), das die Besteuerung von Fonds grundlegend geändert hat. Dieses Gesetz betrifft sowohl die laufenden Erträge als auch Gewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen.

Grundzüge der ETF-Besteuerung in Deutschland

Steuerart Betrifft Kurz erklärt
Ausschüttungen Laufende Erträge (z.B. Dividenden) Müssen jährlich versteuert werden
Wertzuwächse/Veräußerungsgewinne Gewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen Müssen zum Zeitpunkt des Verkaufs versteuert werden
Vorabpauschale Nicht ausgeschüttete Erträge bei thesaurierenden ETFs Pauschale Besteuerung einmal jährlich, auch ohne Verkauf oder Ausschüttung
Kurz zusammengefasst:
  • Anleger müssen sowohl laufende Erträge als auch Veräußerungsgewinne versteuern.
  • Die Vorabpauschale kann auch dann fällig werden, wenn keine tatsächliche Auszahlung erfolgt ist.
  • Es gibt einen jährlichen Freibetrag für Kapitalerträge (Sparer-Pauschbetrag).

Wer sich frühzeitig mit diesen Grundlagen vertraut macht, kann seine Anlagestrategie optimal auf die steuerlichen Rahmenbedingungen abstimmen und profitiert langfristig vom Vermögensaufbau mit ETFs.

2. Die Investmentsteuerreform 2018 und ihre Auswirkungen

Analyse der wichtigsten Änderungen durch die Reform

Die Investmentsteuerreform 2018 hat die Besteuerung von ETFs in Deutschland grundlegend verändert. Ziel war es, das Steuerrecht zu vereinfachen und steuerliche Schlupflöcher zu schließen. Für Privatanleger hat sich dadurch einiges geändert, insbesondere im Hinblick auf die Steuererhebung und die Unterscheidung zwischen in- und ausländischen Fonds.

Zentrale Änderungen im Überblick

Regelung vor 2018 Regelung ab 2018
Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne wurden unterschiedlich behandelt; oft keine Besteuerung bei ausländischen thesaurierenden Fonds Alle Fonds – egal ob ausschüttend oder thesaurierend, in- oder ausländisch – werden gleich besteuert. Es gibt eine Vorabpauschale für thesaurierende Fonds
Teilfreistellungen gab es nicht Teilfreistellungen je nach Fondstyp (z.B. 30 % für Aktienfonds) reduzieren die steuerpflichtigen Erträge
Anleger mussten Gewinne aus ausländischen Fonds selbst ermitteln und angeben Kapitalertragsteuer wird direkt von der depotführenden Bank abgeführt (Abgeltungssteuer)

Wie beeinflusst die Reform die Besteuerung von ETFs?

Seit der Reform werden alle in Deutschland vertriebenen ETFs nach dem gleichen Prinzip besteuert. Das bedeutet konkret:

  • Vorabpauschale: Bei thesaurierenden ETFs wird jährlich eine fiktive Ertragsausschüttung – die sogenannte Vorabpauschale – versteuert, auch wenn keine tatsächliche Ausschüttung stattfindet.
  • Teilfreistellung: Je nach Art des ETFs sind bestimmte Prozentsätze der Erträge steuerfrei. Für reine Aktien-ETFs beträgt diese Teilfreistellung beispielsweise 30 %, für Mischfonds 15 %.
  • Automatische Steuerabführung: Die depotführende Bank zieht die Steuern automatisch ab, sodass Anleger sich nicht mehr um die Versteuerung kümmern müssen.
  • Sparer-Pauschbetrag: Der jährliche Freibetrag von derzeit 1.000 Euro (Stand: 2024) bleibt erhalten und kann weiterhin genutzt werden.
Tabelle: Teilfreistellungen nach Fondstyp
Fondsart Teilfreistellung (%)
Aktienfonds (mind. 51% Aktienquote) 30%
Mischfonds (mind. 25% Aktienquote) 15%
Immobilienfonds Inland 60%
Immobilienfonds Ausland 80%
Anleihenfonds / Geldmarktfonds 0%

Die Reform bringt mehr Transparenz, aber auch neue Begriffe wie „Vorabpauschale“ ins Spiel. Für ETF-Anleger bedeutet das: Man muss sich mit den neuen Regeln vertraut machen, profitiert aber von einer einfacheren Handhabung und klareren Vorgaben durch die depotführenden Banken.

Steuerarten: Abgeltungsteuer, Vorabpauschale und Quellensteuer

3. Steuerarten: Abgeltungsteuer, Vorabpauschale und Quellensteuer

Abgeltungsteuer: Die wichtigste Steuer für ETF-Anleger

In Deutschland unterliegen Gewinne aus ETFs grundsätzlich der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer fällt auf alle realisierten Kapitalerträge an, wie zum Beispiel Kursgewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen oder erhaltene Dividenden bei ausschüttenden ETFs.

Praxisbeispiel zur Abgeltungsteuer

Angenommen, Sie kaufen im Jahr 2022 Anteile eines Aktien-ETFs für 10.000 €. Im Jahr 2024 verkaufen Sie diese Anteile für 12.000 €. Der Gewinn beträgt 2.000 €. Hierauf werden 25 % Abgeltungsteuer fällig (500 €), zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %, also 27,50 €) und ggf. Kirchensteuer.

Kapitalertrag Abgeltungsteuer Soli-Zuschlag Gesamtsteuerlast
2.000 € 500 € 27,50 € 527,50 € (+ ggf. Kirchensteuer)

Vorabpauschale: Die Steuer auf nicht realisierte Gewinne

Seit der Investmentsteuerreform 2018 gibt es die sogenannte Vorabpauschale. Diese betrifft insbesondere thesaurierende ETFs, die ihre Gewinne nicht ausschütten, sondern reinvestieren. Da Anleger hier keine Ausschüttungen erhalten, wird eine fiktive Rendite als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung angenommen – die sogenannte Vorabpauschale.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Die Berechnung erfolgt jährlich zum Jahresbeginn und orientiert sich am sogenannten Basiszins (wird von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht). Sollte Ihr ETF im Vorjahr weniger Ertrag gebracht haben als die Pauschale vorsieht, fällt maximal der tatsächliche Wertzuwachs an.

Anlagebetrag am 1.1. Börsenwert am 31.12. Tatsächlicher Wertzuwachs Mögliche Vorabpauschale
10.000 € 10.600 € 600 € Z.B. ca. 200 € (je nach Basiszins)

Die tatsächlich gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale wird später beim Verkauf verrechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.

Quellensteuer: Ausländische Erträge und Doppelbesteuerungsabkommen

Investiert ein ETF in ausländische Aktien, kann auf Dividenden eine sogenannte Quellensteuer im Ursprungsland anfallen – etwa in den USA oder Frankreich. Durch Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und vielen Staaten können deutsche Anleger jedoch einen Teil dieser Quellensteuer anrechnen lassen.

Kurzbeispiel zur Quellensteuer:

  • Ein US-Unternehmen schüttet Dividende aus: Es werden 15 % Quellensteuer direkt in den USA einbehalten.
  • In Deutschland zahlen Sie auf die gleiche Dividende noch einmal Abgeltungsteuer – die US-Quellensteuer kann angerechnet werden.
Kriterium Betrag / Prozentsatz
Ausschüttung (Dividende) 100 €
US-Quellensteuer (15 %) -15 €
Besteuerungsgrundlage in DE (nach DBA-Anrechnung) 85 € + Anrechnung der US-Steuer möglich
Tipp für Anleger:

Achten Sie darauf, ob Ihr ETF als „steuereinfach“ gilt – dann kümmert sich Ihre Depotbank um die korrekte Verrechnung der Steuern und Sie müssen keine komplizierte Steuererklärung abgeben.

4. Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen ETFs

Marktanalyse: Deutsche vs. ausländische ETFs im Fokus

Für Anleger in Deutschland ist es wichtig zu verstehen, wie sich die steuerliche Behandlung von inländischen und ausländischen ETFs unterscheidet. Durch die Investmentsteuerreform 2018 wurden viele Unterschiede reduziert, dennoch gibt es relevante Aspekte, die bei der Auswahl des ETF-Produkts berücksichtigt werden sollten.

Steuerliche Behandlung im Vergleich

Kriterium Deutsche (inländische) ETFs Ausländische ETFs
Fondssitz Deutschland EU-Ausland (z.B. Irland, Luxemburg)
Ausschüttung oder Thesaurierung Ausschüttende und thesaurierende Varianten verfügbar Ausschüttende und thesaurierende Varianten verfügbar
Automatische Steuerabführung Ja, direkt durch die depotführende Bank Ja, für EU-ETFs; außerhalb der EU evtl. manuelle Steuererklärung nötig
Teilfreistellung Ja, je nach Fondsart (Aktienfonds 30%, Mischfonds 15%) Ja, gleiche Regelung wie bei deutschen ETFs

Wichtige Punkte für Anleger

  • Transparenz: Bei inländischen und europäischen ETFs werden Steuern auf Gewinne automatisch abgeführt. Bei US- oder nicht-europäischen Fonds kann zusätzlicher Aufwand bei der Steuererklärung entstehen.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Ausländische ETFs können Quellensteuern auf Dividenden einbehalten. Dank Doppelbesteuerungsabkommen lassen sich diese häufig teilweise anrechnen.
  • Informationsbereitstellung: Bei deutschen und den meisten EU-Fonds stellen Anbieter alle notwendigen steuerlichen Informationen bereit („meldefähig“). Bei nicht-meldefähigen Fonds droht eine pauschale Besteuerung.
  • Kostenstruktur und Angebot: Viele beliebte ETFs sind in Luxemburg oder Irland domiziliert, bieten oft geringere Kostenstrukturen und eine breitere Auswahl als deutsche Produkte.
Praxistipp für Anleger:

Für die meisten Privatanleger empfiehlt es sich, EU-basierte ETFs zu bevorzugen – sie kombinieren steuerliche Einfachheit mit einer großen Produktauswahl. Die depotführende Bank übernimmt in der Regel die korrekte Versteuerung. Wer exotischere Märkte abdecken möchte, sollte mögliche steuerliche Mehrarbeiten einkalkulieren.

5. Praktische Tipps für die Steuererklärung

ETF-Erträge korrekt in der Steuererklärung angeben

Die Besteuerung von ETFs ist in Deutschland klar geregelt, doch viele Privatanleger sind unsicher, wie sie die Erträge richtig in ihrer Steuererklärung erfassen. Hier finden Sie konkrete Hinweise und praxisnahe Tipps, um typische Fehler zu vermeiden.

Wichtige Dokumente und Fristen

  • Jahressteuerbescheinigung: Ihre Bank stellt Ihnen diese Bescheinigung automatisch zur Verfügung. Sie enthält alle relevanten Angaben zu Ihren Kapitalerträgen, inklusive der ETF-Gewinne.
  • Fristen beachten: Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden.

Angabe von ETF-Erträgen – so gehen Sie vor

In Deutschland werden Kapitalerträge – also auch Gewinne aus ETFs – im Anlage KAP-Formular erfasst. Folgende Angaben sind besonders wichtig:

Feld/Position Was eintragen?
Kz. 7 (Zeile 7) Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen aus ETFs
Kz. 15 (Zeile 15) Veräußerungsgewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen
Kz. 43 (Zeile 43) Anrechenbare ausländische Quellensteuer, falls zutreffend
Kz. 50 (Zeile 50) Sparer-Pauschbetrag (aktuell 1.000 € pro Person) berücksichtigen

Typische Fehler vermeiden

  • Doppelte Angabe: Tragen Sie die Erträge nicht doppelt ein – orientieren Sie sich immer an Ihrer Jahressteuerbescheinigung.
  • Ausschüttende vs. thesaurierende ETFs: Bei ausschüttenden ETFs werden die Erträge meist automatisch abgeführt. Bei thesaurierenden ETFs müssen Wiederanlagen berücksichtigt werden.
  • Sparer-Pauschbetrag nutzen: Prüfen Sie, ob Ihr Freibetrag ausgeschöpft wurde und tragen Sie ihn ggf. manuell ein.

Hilfreiche Tools und Unterstützung

Zahlreiche Steuersoftware-Lösungen unterstützen bei der korrekten Angabe der ETF-Erträge. Auch das Bürgertelefon des Bundeszentralamts für Steuern bietet Hilfe bei spezifischen Fragen.

Kurz-Checkliste für Anleger

  • Jahressteuerbescheinigung griffbereit halten
  • Anlage KAP sorgfältig ausfüllen
  • Pauschbeträge prüfen und angeben
  • Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne separat eintragen
  • Bei Unsicherheiten: Steuerberater oder Finanzamt kontaktieren

Mit diesen Tipps stellen Sie sicher, dass Ihre ETF-Erträge in der deutschen Steuererklärung korrekt und vollständig angegeben werden – so vermeiden Sie Nachfragen vom Finanzamt und mögliche Nachteile bei der Besteuerung.

6. Fazit: Was Anleger 2025 beachten sollten

Die Besteuerung von ETFs in Deutschland bleibt auch im Jahr 2025 ein zentrales Thema für Privatanleger. Die wichtigsten Punkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Kriterium Relevanz für Anleger Zu beachten ab 2025
Vorabpauschale Besteuerung auch ohne Verkauf der Anteile Jährliche Überprüfung der Steuerbescheide empfohlen
Teilfreistellung Je nach ETF-Typ (Aktien-, Misch- oder Immobilien-ETF) unterschiedlich hoch Richtige Einordnung des ETFs prüfen, um Steuervorteile zu nutzen
Steuerfreibetrag (Sparer-Pauschbetrag) Erste Kapitalerträge bleiben steuerfrei Anpassungen des Freibetrags regelmäßig verfolgen und ggf. Freistellungsauftrag anpassen
Ausschüttende vs. Thesaurierende ETFs Ausschüttungen unterliegen sofort der Abgeltungssteuer, Thesaurierungen werden über die Vorabpauschale besteuert Anlagestrategie an die eigene steuerliche Situation anpassen
Doppelbesteuerungsabkommen Bedeutend bei ausländischen ETFs und Quellensteuerfragen Möglichkeiten zur Rückerstattung prüfen, falls ausländische Quellensteuern gezahlt werden müssen

Aktuelle Trends rund um ETFs und Steuern in Deutschland

Der Trend geht weiterhin zu passiven Indexfonds, insbesondere aufgrund ihrer steuerlichen Vorteile und der einfachen Handhabung. Immer mehr Anleger nutzen ETF-Sparpläne, deren steuerliche Behandlung in vielen Fällen unkompliziert ist. Dennoch sollten Investoren regelmäßig die Entwicklungen bei Gesetzesänderungen verfolgen, da kleine Anpassungen erhebliche Auswirkungen auf die Nettorendite haben können.

Steuerliche Fallstricke vermeiden: Tipps für 2025

  • Sorgfältige Dokumentation: Alle Steuerunterlagen und Erträge gut dokumentieren, um im Falle einer Prüfung vorbereitet zu sein.
  • Freistellungsauftrag optimal nutzen: Den Sparer-Pauschbetrag jährlich überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
  • Zusammensetzung des Portfolios prüfen: Verschiedene ETF-Typen unterliegen unterschiedlichen Teilfreistellungen – eine kluge Auswahl kann Steuervorteile bringen.
  • Regelmäßige Information: Gesetzesänderungen und aktuelle Trends beobachten, beispielsweise durch Newsletter von Finanzportalen oder Beratung durch einen Steuerexperten.
  • Doppelbesteuerung minimieren: Bei ausländischen ETFs auf korrekte Angabe der Quellensteuer achten und mögliche Rückerstattungen beantragen.
Blick in die Zukunft: Was kann sich ändern?

Bisher sind keine grundlegenden Änderungen im Steuerrecht für ETFs angekündigt, dennoch bleibt es ratsam, sich jährlich über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Gerade politische Diskussionen rund um die Abgeltungssteuer oder den Sparer-Pauschbetrag könnten langfristig Auswirkungen haben. Wer seine Anlagestrategie flexibel hält und steuerliche Optimierungsmöglichkeiten nutzt, ist auch 2025 auf der sicheren Seite.