Unterschiede zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds aus steuerlicher Sicht

Unterschiede zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds aus steuerlicher Sicht

Einführung in thesaurierende und ausschüttende Fonds

Bei der Geldanlage in Investmentfonds stehen Anlegerinnen und Anleger häufig vor der Wahl zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds. Beide Fondstypen sind auf dem deutschen Markt weit verbreitet, unterscheiden sich jedoch maßgeblich in ihrer Funktionsweise und insbesondere in steuerlicher Hinsicht. Um die passende Entscheidung zu treffen, ist es wichtig, die grundlegenden Merkmale beider Varianten zu kennen.

Was sind thesaurierende Fonds?

Thesaurierende Fonds zeichnen sich dadurch aus, dass erzielte Gewinne – wie Zinsen oder Dividenden – nicht an die Anleger ausgezahlt werden. Stattdessen werden diese Erträge automatisch im Fonds wiederangelegt. Dadurch erhöht sich der Wert der jeweiligen Fondsanteile kontinuierlich, was langfristig zu einem Zinseszinseffekt führen kann.

Was sind ausschüttende Fonds?

Ausschüttende Fonds hingegen schütten die erzielten Erträge regelmäßig an die Anleger aus. Das bedeutet, dass zum Beispiel Dividenden oder Zinserträge meist jährlich oder quartalsweise direkt auf das Konto des Anlegers überwiesen werden. Der Anteilspreis bleibt dabei stabiler, da keine automatische Wiederanlage stattfindet.

Vergleich der beiden Fondstypen

Eigenschaft Thesaurierender Fonds Ausschüttender Fonds
Ertragsverwendung Wiederanlage im Fonds Regelmäßige Auszahlung an Anleger
Zinseszinseffekt Ja, durch Reinvestition Eingeschränkt, da Auszahlungen erfolgen
Beliebtheit in Deutschland Steigend bei langfristigen Anlagestrategien Klassisch bei einkommensorientierten Anlegern
Besteuerung (Überblick) Spezielle Regeln seit 2018 (Investmentsteuerreform) Direkte Versteuerung der Ausschüttungen
Bedeutung im deutschen Markt

Sowohl thesaurierende als auch ausschüttende Fonds haben ihren festen Platz im deutschen Finanzmarkt. Während thesaurierende Varianten vor allem für langfristigen Vermögensaufbau beliebt sind, entscheiden sich viele Anlegerinnen und Anleger für ausschüttende Fonds, um regelmäßige Einnahmen zu generieren. Die steuerliche Behandlung dieser beiden Fondstypen ist dabei ein zentrales Kriterium bei der Auswahl – darauf wird in den folgenden Teilen detailliert eingegangen.

2. Steuerliche Grundlagen für Kapitalanleger in Deutschland

Überblick über die wichtigsten steuerlichen Regelungen

Wer in Deutschland in Fonds investiert, muss sich mit verschiedenen steuerlichen Vorschriften auseinandersetzen. Dabei spielen sowohl thesaurierende als auch ausschüttende Fonds eine Rolle, denn sie werden unterschiedlich behandelt. Um die Unterschiede bei der Besteuerung besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten steuerlichen Rahmenbedingungen.

Abgeltungsteuer

Seit 2009 gilt in Deutschland die sogenannte Abgeltungsteuer. Diese pauschale Steuer beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Sie fällt auf Kapitalerträge an, also auch auf Gewinne aus Fondsanlagen – unabhängig davon, ob es sich um thesaurierende oder ausschüttende Fonds handelt.

Sparer-Pauschbetrag

Jeder Anleger hat einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr (für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 Euro). Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Erst darüber hinaus wird die Abgeltungsteuer fällig.

Relevante Gesetzesgrundlagen

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG) sowie im Investmentsteuergesetz (InvStG). Diese Gesetze regeln, wie und wann Erträge aus Fonds besteuert werden – sowohl bei der Ausschüttung als auch bei der Wiederanlage der Erträge.

Vergleich: Thesaurierende vs. Ausschüttende Fonds aus steuerlicher Sicht

Fondsart Steuerzeitpunkt Beispielhafte Besteuerung
Ausschüttender Fonds Zeitpunkt der Ausschüttung Ausschüttungen (z.B. Dividenden) werden direkt versteuert
Thesaurierender Fonds Zum Zeitpunkt der Wiederanlage bzw. Vorabpauschale jährlich Erträge werden automatisch wiederangelegt und unterliegen meist der sogenannten Vorabpauschale
Kurz erklärt: Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds

Bei thesaurierenden Fonds werden Erträge nicht direkt ausgeschüttet, sondern reinvestiert. Damit Anleger aber nicht dauerhaft Steuern aufschieben können, gibt es die sogenannte Vorabpauschale. Sie sorgt dafür, dass bereits während der Haltedauer Steuern auf einen Teil des Wertzuwachses fällig werden – auch wenn keine Auszahlung erfolgt ist.

Praxistipp für Anleger in Deutschland

Um den Sparer-Pauschbetrag optimal auszunutzen, sollten Anleger einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank einreichen. So wird die Abgeltungsteuer erst oberhalb des Freibetrags automatisch abgeführt. Wer mehrere Banken nutzt, kann den Pauschbetrag aufteilen.

Besteuerung thesaurierender Fonds

3. Besteuerung thesaurierender Fonds

Wie werden thesaurierende Fonds in Deutschland besteuert?

Thesaurierende Fonds sind Investmentfonds, die ihre Erträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen nicht an die Anleger ausschütten, sondern diese direkt im Fonds wieder anlegen. Aus steuerlicher Sicht gibt es hier einige Besonderheiten, die für deutsche Privatanleger wichtig sind.

Die Vorabpauschale – was ist das?

Seit der Investmentsteuerreform 2018 gibt es in Deutschland die sogenannte Vorabpauschale. Diese betrifft speziell thesaurierende Fonds und sorgt dafür, dass auch ohne tatsächliche Auszahlung eine jährliche Besteuerung der Erträge stattfindet. Die Vorabpauschale wird jedes Jahr berechnet und gilt als fiktiver Ertrag, den der Anleger versteuern muss – auch wenn er kein Geld erhalten hat.

Berechnung der Vorabpauschale

Kriterium Beschreibung
Basiszins Wird jährlich von der Bundesbank festgelegt (orientiert sich am langfristigen Zinsniveau)
Fondswert zu Jahresbeginn Dient als Grundlage für die Berechnung der Pauschale
Tatsächlich erzielte Wertsteigerung Nur der niedrigere Wert von Basiszins oder Wertsteigerung wird angesetzt

Beispiel: Liegt der Basiszins bei 2% und der Fonds hat im Jahr nur 1% Wertzuwachs erzielt, dann wird die Vorabpauschale auf Basis des 1%-Zuwachses berechnet. Erzielt der Fonds hingegen 5%, wird maximal der Basiszins (hier 2%) angesetzt.

Steuerliche Behandlung im Überblick

Steuerpflichtiges Ereignis Besteuerung bei thesaurierenden Fonds
Ausschüttung/Ertragswiederanlage Besteuerung durch Vorabpauschale, unabhängig von realem Zufluss
Verkauf von Anteilen Versteuerung von Kursgewinnen abzüglich bereits versteuerter Vorabpauschalen (keine Doppelbesteuerung)

Sparer-Pauschbetrag beachten!

Anleger profitieren vom Sparer-Pauschbetrag (aktuell 1.000 Euro pro Person), sodass erst darüber hinausgehende Kapitalerträge mit 25% Abgeltungssteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belastet werden.

Tipp für nachhaltige Geldanlage:

Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte und nicht auf regelmäßige Ausschüttungen angewiesen ist, kann mit thesaurierenden Fonds von einem Zinseszinseffekt profitieren. Es lohnt sich jedoch, die steuerlichen Auswirkungen jährlich zu prüfen und gegebenenfalls den Freistellungsauftrag optimal zu nutzen.

4. Besteuerung ausschüttender Fonds

Wie werden Erträge aus ausschüttenden Fonds besteuert?

Ausschüttende Fonds zeichnen sich dadurch aus, dass sie die erzielten Erträge wie Zinsen oder Dividenden regelmäßig an ihre Anleger auszahlen. In Deutschland unterliegen diese Auszahlungen der sogenannten Abgeltungssteuer.

Abgeltungssteuer und Freibetrag

Die Abgeltungssteuer beträgt derzeit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Jeder Anleger kann jedoch einen Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr (für Ledige, Stand 2024) geltend machen. Erst wenn die Erträge diesen Betrag überschreiten, fällt Steuer an.

Überblick: Besteuerung bei ausschüttenden Fonds
Kriterium Regelung
Steuerpflichtige Erträge Zinsen, Dividenden, sonstige Auszahlungen
Steuersatz 25 % (Abgeltungssteuer) + Soli + ggf. Kirchensteuer
Sparerpauschbetrag 1.000 € (ledig), 2.000 € (verheiratet)
Zeitpunkt der Steuerzahlung Sofort bei Auszahlung durch automatische Einbehaltung der Bank

Einfluss auf die jährliche Steuererklärung

Da Banken die Abgeltungssteuer direkt einbehalten und an das Finanzamt abführen, müssen viele Privatanleger ihre Fondserträge nicht mehr selbst in der Steuererklärung angeben – es sei denn, der Sparerpauschbetrag wurde noch nicht ausgeschöpft oder es besteht Anspruch auf eine Günstigerprüfung. Wer keine oder nur geringe andere Kapitalerträge hat, sollte daher eine Steuerbescheinigung bei seiner Bank anfordern und prüfen lassen, ob eine teilweise Rückerstattung möglich ist.

Praxistipp: Freistellungsauftrag nutzen!

Anleger können bei ihrer Bank einen Freistellungsauftrag stellen, damit die Erträge bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei bleiben. Dies ist besonders sinnvoll für alle, die jährlich weniger als den Freibetrag an Kapitalerträgen erhalten.

5. Vergleich: Steuerliche Vor- und Nachteile

Überblick über die steuerlichen Unterschiede

Für deutsche Privatinvestoren ist die Wahl zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds nicht nur eine Frage der Anlagestrategie, sondern auch der steuerlichen Effizienz. Beide Fondsarten werden nach deutschem Steuerrecht unterschiedlich behandelt, was sich direkt auf die Rendite auswirken kann.

Steuerliche Behandlung im Detail

Fondsart Besteuerung der Erträge Zeitpunkt der Besteuerung Anlegerschutz & Nachhaltigkeit
Thesaurierende Fonds Erträge werden automatisch reinvestiert; Anleger erhalten keine Auszahlungen Steuern fallen jährlich auf sogenannte „Vorabpauschale“ an, unabhängig von tatsächlichen Ausschüttungen Längere Zinseszins-Effekte, aber laufende Steuerpflicht auch ohne Liquiditätszufluss
Ausschüttende Fonds Erträge werden regelmäßig ausgezahlt und unterliegen direkt der Abgeltungssteuer Steuern werden bei Auszahlung fällig, d.h. Anleger können den Zeitpunkt besser kontrollieren Bessere Planbarkeit für Anleger, aber ggf. geringere langfristige Rendite durch fehlende Wiederanlage

Nachhaltige Bewertung aus Sicht deutscher Privatanleger

Bei der nachhaltigen Bewertung beider Fondsarten spielt neben der Steuerlast auch der Schutz des Anlegers eine wichtige Rolle. Thesaurierende Fonds ermöglichen einen langfristigen Vermögensaufbau durch Zinseszins, was insbesondere bei nachhaltigen Investments mit Fokus auf Zukunftssicherung interessant ist. Allerdings müssen Anleger hier die jährliche Besteuerung der Vorabpauschale beachten, selbst wenn keine Ausschüttungen erfolgen – das kann zu Liquiditätsengpässen führen.

Ausschüttende Fonds bieten dagegen mehr Flexibilität und Transparenz: Die Steuern werden erst bei Auszahlung fällig, was insbesondere für Anleger mit regelmäßigen Liquiditätsbedürfnissen vorteilhaft ist. Auch kann so gezielter auf Veränderungen in der Lebenssituation reagiert werden. Für nachhaltige Investments bedeutet dies allerdings häufig einen Verzicht auf den maximalen Zinseszinseffekt.

Empfehlung für unterschiedliche Anlegertypen

  • Langfristig orientierte Anleger: Thesaurierende Fonds bieten Vorteile beim Vermögensaufbau durch automatische Wiederanlage.
  • Anleger mit Fokus auf regelmäßige Erträge: Ausschüttende Fonds erleichtern die Planung und Nutzung von Kapitalerträgen.
  • Anleger mit nachhaltigem Fokus: Beide Varianten sind möglich – wichtig ist die individuelle Abwägung zwischen Steuerbelastung, Liquiditätsbedarf und Nachhaltigkeitszielen.

6. Praktische Hinweise und Empfehlungen für Anleger

Worauf sollte bei der Fondswahl im Hinblick auf die Steuergestaltung geachtet werden?

Die Wahl zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds hat direkte Auswirkungen auf die persönliche Steuerlast. Besonders in Deutschland sollten Anleger folgende Aspekte berücksichtigen:

Steuerliche Unterschiede im Überblick

Fondsart Besteuerung der Erträge Barauszahlung an den Anleger Wiederanlage von Erträgen
Thesaurierende Fonds Automatische Wiederanlage, Vorabpauschale wird jährlich besteuert Keine Ausschüttung, daher keine sofortige Steuerzahlung auf Auszahlungen Erträge erhöhen den Wert des Fondsanteils
Ausschüttende Fonds Ausschüttungen werden direkt als Kapitalerträge versteuert Barauszahlung, Steuer fällt mit Auszahlung an Keine automatische Wiederanlage durch den Fonds

Empfehlungen zur nachhaltigen Anlagestrategie

  • Längerfristige Ziele: Wer einen langfristigen Vermögensaufbau anstrebt, profitiert häufig von thesaurierenden Fonds. Durch die automatische Wiederanlage der Erträge kann der Zinseszinseffekt optimal genutzt werden.
  • Laufender Kapitalbedarf: Wer regelmäßige Auszahlungen benötigt (z.B. zur Altersvorsorge), ist mit ausschüttenden Fonds besser beraten, da die Erträge direkt ausgezahlt werden.
  • Steuerliche Freigrenzen nutzen: Der Sparer-Pauschbetrag sollte ausgeschöpft werden – dies gelingt mit beiden Fondstypen, allerdings ist das Timing bei Ausschüttungen einfacher planbar.
  • Kosten und Transparenz beachten: Neben steuerlichen Überlegungen spielen auch die Gesamtkostenquote (TER) und die Transparenz des Fonds eine wichtige Rolle für nachhaltige Investments.
  • Nachhaltigkeitskriterien prüfen: Viele thesaurierende und ausschüttende Fonds bieten inzwischen ESG-Strategien an. Ein Blick auf das Portfolio und die Fondsauswahl lohnt sich besonders für nachhaltigkeitsorientierte Anlegerinnen und Anleger.
Tipp: Die eigene Lebenssituation entscheidet!

Ob thesaurierend oder ausschüttend – entscheidend ist, welche Strategie zu Ihrer aktuellen Lebensphase, Ihren finanziellen Zielen und Ihrem Bedarf an Liquidität passt. Ein Beratungsgespräch mit einer unabhängigen Finanzexpertin oder einem Experten hilft dabei, die optimale Lösung unter Berücksichtigung steuerlicher und nachhaltiger Aspekte zu finden.